Tarife für Begleitung von Familien


Tarife

    • Der Stundentarif für die Einsatzzeit beträgt Fr. 120.–.
      Als Einsatzzeit gelten neben der konkreten Arbeitszeit in der Familie die Vor- und Nachbereitungszeit, Berichte verfassen, Vernetzung (Email, Telefonate), Sitzungen mit der zuweisenden Stelle, Gespräche/Sitzungen mit Drittpersonen.
    • Der Stundentarif für die Wegzeitentschädigung beträgt Fr. 120.–.
      Als Wegzeit gilt der Arbeitsweg Sitz SoC im Fokus zum Einsatzort, zu Sitzungen oder zu Gesprächen mit Dritten und zurück.
      Es wird maximal eine Stunde Wegzeit berechnet oder in Absprache mit dem Kostenträger definiert.
    • Die Kilometerentschädigung beträgt pro gefahrenen Kilometer Fr. 0.70.

    Rechnungsstellung

    • Die Rechnung für die erbrachten Leistungen wird monatlich der zuweisenden Stelle gestellt.

    Zusätzliche Leistungen

    • Spesen werden in Absprache mit der zuweisenden Stelle definiert und verrechnet.
    • Vereinbarte, aber von der Familie unentschuldigt nicht eingehaltene Einsatzstunden werden verrechnet. (eine Einsatzstunde, Wegzeit und Kilometerentschädigung)
    • Bei Absagen seitens der Familie weniger als 24 Stunden vor einem Einsatz wird eine Einzelstunde verrechnet.
    • Wochenendeinsätze werden mit der zuweisenden Stelle definiert und verrechnet

    Tarife für Fallbesprechungen und Weiterbildungen


    Tarif Fallbesprechungen

    • Fallbesprechung
    • Reisezeit
    • Recherche, Konzeptarbeit, Berichte
    • Erstgespräche
    • Zuzüglich Reisespesen

      60 Minuten

      60 Minuten

      60 Minuten

      60 Minuten

       

      Fr.

      Fr.

      Fr.

      Fr.

       

      150.00

      75.00

      120.00

      75.00

       

Tarif Weiterbildungen

    • Dauer und Aufwand werden in Absprache mit dem Interessenten definiert.
    • Reisezeit wird in Absprache mit dem Interessenten definiert.

    Reisespesen

    • Bahn: Fahrkarte 2. Klasse
    • Auto: Fr. 0.70 pro gefahrenen Kilometer

    Absage

    Die Regelung der Absage ist im Vertrag festzuhalten. Als Minimalvorgabe gilt: Bei Absagen von Fallbesprechungen und Weiterbildungen weniger als 24 Stunden vor dem abgemachten Termin wird das volle Honorar verrechnet.

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